Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, soweit diese zu unserem Nachteil von diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften abweichen.
Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe von Aufträgen aufzufassen, soweit von uns nicht schriftlich etwas anderes erklärt ist.
Der Auftrag des Käufers ist ein bindendes Angebot, welches wir binnen 4 Wochen nach seiner Abgabe anzunehmen berechtigt sind.
Die Annahme unsererseits erfolgt nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungserteilung oder Lieferung der bestellten Ware.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Call-Centers und des Außendienstes sind nicht zur Abgabe rechtlich verbindlicher Erklärungen, z. B. über die Beschaffenheit der verkauften Ware, Lieferzeiten oder Garantien irgendwelcher Art, bevollmächtigt.
§ 3 Lieferzeit, Verzögerungen der Lieferung, Teilleistungen, Gefahr
Unsere Angaben und Vereinbarungen über Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Beruht eine Lieferverzögerung darauf, dass die Herstellung der verkauften Produkte wegen höherer Gewalt oder Zufall verzögert wird, haben wir die Lieferverzögerung nicht zu vertreten. Wir werden den Käufer über eine solche Verzögerung unverzüglich informieren.
Wegen einer Lieferverzögerung kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung nicht von uns zu vertreten ist und nicht länger als drei Monate andauert.
Falls der Käufer zum Rücktritt berechtigt ist, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn wir die Versendungskosten übernehmen.
Auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken.
§ 4 Beschaffenheit der Ware, Gewährleistung, Retourenregelung
Wir behalten uns die jederzeitige Änderung der von uns bei der Herstellung unserer Produkte angewandten Rezepturen vor.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche nach § 437 Ziff. 1 und 3 BGB beträgt ein Jahr, soweit der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde. § 438 Abs. 4 und 5 BGB bleiben unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB.
Der Käufer kann bei Lieferung mangelhafter Ware zunächst nur Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Der Käufer hat uns die als mangelhaft beanstandete Ware zur Überprüfung zuzusenden; die Kosten hierfür werden von uns erstattet, wenn sich der Mangel tatsächlich erweist. Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist sie fehlgeschlagen (zweimalig erfolglos versucht), wurde sie von uns ernsthaft und endgültig verweigert oder sie ist dem Käufer unzumutbar, kann dieser vom Vertrag zurücktreten.
Bei Auslieferung mangelfreier Ware, die vom Verfall bedroht ist oder deren Verfallsdatum während der Lagerung überschritten wurde, nehmen wir gemäß unserer jeweils gültigen Retourenregelung aus Kulanz zurück und liefern Ersatzware. Hierauf hat der Käufer jedoch keinen klagbaren Rechtsanspruch. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung der von uns praktizierten Retourenregelung, auch mit Wirkung für bereits gelieferte Produkte, vor.
§ 5 Schadensersatz
Für Schäden, die infolge einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind, haften wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unbeschränkt.
Für andere Schäden haften wir bis zur vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Höhe, soweit die Schäden durch die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstanden sind.
Liegt weder Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers, noch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor, haften wir nur, soweit unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; soweit kein Vorsatz vorliegt, ist die Haftung auf den Betrag des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist in gleicher Weise wie unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen beschränkt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. MwSt.) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Abtretung nehmen wir an.
Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist.
Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.
Unbeschadet unseres Widerrufsrechtes wird die Einzugsermächtigung unwirksam, wenn nach Fälligkeit eine unserer Forderungen gegen den Käufer nicht erfüllt worden ist.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Bei Zugriffen von Gläubigern des Käufers oder von unbefugten Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers und nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Erfüllungsort ist stets Nürnberg.
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg.
Apotheker Walter Bouhon GmbH, 90427 Nürnberg
Stand: 08/2017
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